Wir lösen Ihr Schnee Problem

Ob gewerblich oder privat, wir sind Ihr Partner, wenn es im Winter mal schnell gehen soll.
Wir räumen Ihr Grundstück oder den Parkplatz von Schnee und Eis.

Schneefall verpflichtet Sie zum räumen der Wege im öffentlichen Raum, Wir übernehmen diese Verpflichtung für Sie.

Jeder Grundstücksbesitzer ist von Gesetz her verpflichtet bei Schneefall die Fußwege von Schnee und Eis zu befreien.
1. Gehwege müssen auf einer Breite von 1,50 schnee- und eisfrei gehalten werden.
2. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Wege zu bestreuen.
3. Werktags müssen die Wege von 7.00 Uhr – 20.00 Uhr frei sein (Sonn– u. Feiertags 9.00 – 20.00 Uhr).

– Als Streumittel sind vorrangig nur abstumpfende Mittel erlaubt – Gebrauch von Salz ist nur bei Eisregen  und an gefährlichen Stellen (z.B. Treppen,    bei starkem Gefälle) gestattet.
– Einläufe (Gullis) und Hydranten müssen schnee– und eisfrei gehalten werden.
– Es dürfen keine Ablagerungen von Schnee und Eis von Grundstücken auf Gehweg oder Fahrbahn liegen.

Wir erledigen für Sie die nötigen arbeiten, damit Sie einen unbeschwerten Winter haben.

Für Fragen stehen Wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:
Tel.: 0176 – 6959 7835 | Stefan Hosang
Tel.: 0176 – 6932 1463 | André Zuppak
E-Mail: office@greenfield.nrw